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Worum geht es beim Gesetz?

Das Virus SARS-CoV-2 wird weiterhin zirkulieren, mutieren und Menschen erkranken lassen. Das Covid-Virus hat uns bisher gelehrt, dass es unberechenbar ist. Welche Mutationen noch kommen werden, kann niemand voraussagen. Ebenso wenig lässt sich vorhersagen, ob andere Länder wieder Massnahmen bei der Einreise ergreifen. Darauf möchte der Bund noch einmal im kommenden Winter gewappnet sein, indem einzelne Massnahmen verlängert werden und somit eine rechtliche Grundlage haben. Besonders wichtig darunter: die Möglichkeit, gefährdete Personen bei der Arbeit durch Home Office zu schützen sowie Covid-Medikamente zu importieren und im Inland deren Entwicklung zu unterstützen. Das Zertifikat spielt eine untergeordnete Rolle, denn es wäre höchstens für Reisen gedacht, sollte ein anderes Land wieder Einreisebeschränkungen einführen. Entscheidend sind die ersten genannten Massnahmen (Home Office und Medikamente). Bei einem Nein gilt das Gesetz bis Ende 2023, bei einem Ja nur ein halbes Jahr länger.


Worum geht es uns?

Ob dieses Gesetz ein halbes Jahr länger gilt oder nicht, spielt nur dann eine Rolle, wenn wieder eine gefährliche Virusvariante auftauchen sollte. Viel wichtiger ist das politische Signal bei einem Nein. Den Initianten des Referendums geht es nicht um dieses halbe Jahr. Unter ihnen befinden sich erschreckend viele Anhänger wissenschaftsfeindlicher Ideen, wie etwa der wirren Vorstellung, die Erde sei flach oder Kondensstreifen seien chemische Substanzen, mit denen eine geheime Elite uns kontrollieren will. Diese Menschen streiten wissenschaftliche Erkenntnisse einfach ab, wie zum Beispiel den Nachweis, dass Geimpfte deutlich seltener schwere Verläufe oder Langzeitfolgen haben als Ungeimpfte. Die Massnahmengegner wollen gar keine Massnahmen, weil sie erstens nicht an das Virus glauben, zweitens nicht an dessen Gefährlichkeit (und dabei den Widerspruch nicht bemerken, dass ein Virus, das es gar nicht gibt, nicht so gefährlich wie eine Grippe sein kann) und drittens nicht an die wissenschaftlich fundierten Massnahmen.

Die Frage, die sich am 18. Juni stellt, ist daher nicht COVID-Gesetz Ja oder Nein. Die Frage ist «Politik auf Basis von Wissenschaft und Erkenntnis» Ja oder Nein!

Wenn Sie, wie wir der Meinung sind, dass die Wissenschaft immer noch die beste Methode ist, sich der Wahrheit anzunähern, auch wenn sie hin und wieder Fehler macht, daraus dann aber lernt, dann müssen Sie unbedingt:

  1. Ja zum COVID-Gesetz stimmen
  2. In Ihrem Umfeld so viele Leute wie möglich mobilisieren, um unsere Demokratie vor demokratiefeindlichen Kräften zu schützen, denen es gar nicht um das COVID-Gesetz geht, sondern nur darum, mit gezielter Propaganda ihren Einfluss auf die Massen auszudehnen und das Vertrauen in Wissenschaft und Pressefreiheit  zu untergraben.

Unten findet ihr die wichtigsten Informationen zur Abstimmung. Für die Argumente der Gegner und unsere Stellungnahme geht auf Fragen und Antworten.

 

Von diversen massnahmenkritischen Organisationen wurde das Referendum ergriffen, welches mit 57‘000 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. 

  • Schutz von besonders gefährdeten Menschen.
    Beinhaltet die Ermöglichung der Homeoffice Pflicht für besonders gefährdete Menschen.
  • Beschaffung Medikamente gegen schwere Covid Erkrankungen
    Das Gesetz erlaubt dem BR den Import von Medikamenten gegen Covid 19 in den Verkehr zu bringen, auch wenn diese noch nicht zugelassen sind
  • Covid Zertifikat für den Reiseverkehr.
    Es ist unwahrscheinlich, dass das Covid Zertifikat im Inland nochmals eingesetzt wird, denn der Einsatz müsste verhältnismässig und unbedingt erforderlich sein. Die SVP argumentiert, eine Rückkehr zur Zertifikatspflicht sei nur schon deshalb sinnlos, weil beim heutigen Stand der Pandemie eine Impfung zwar vor schweren Verläufen schütze, aber nicht vor einer Weiterverbreitung der Krankheit. Im Internationalen Reiseverkehr kann das Zertifikat jederzeit angewendet werden und das Covid 19 Gesetz erlaubt die Ausstellung des Zertifikates. Reisen in Länder mit Impfnachweispflicht wären ohne Zertifikat schwierig bis unmöglich.
  • Einreise von Grenzgänger:innen.
    Die Schweiz hat zu Beginn der Pandemie strenge Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen eingeführt. Sollten Einschränkungen wieder nötig sein, könnten die Grenzgänger:innen weiterhin ein- und ausreisen. Rund 400‘000 Personen pendeln aktuell über die Landesgrenze zur Arbeit in der Schweiz. Rund 34‘000 von ihnen arbeiten in Spitälern und Heimen, vor allem in Grenzkantonen.
  • Freiwillige Swiss Covid App kann reaktiviert werden.
    Die SwissCovid-App hat in den Monaten hoher Ansteckungszahlen und grosser Belastung des Gesundheitssystems dazu beigetragen, Kontaktpersonen von infizierten Menschen automatisch und anonym zu benachrichtigen und so Übertragungsketten zu unterbrechen. Die technische Infrastruktur (Server und App) werden vorläufig weiterhin gewartet, um bei einer Verschlechterung der Situation eine rasche Wiederinbetriebnahme zu gewährleisten.  

Bei einem JA bleiben die verlängerten Gesetzesartikel bis zum Juni 2024 in Kraft. Das Parlament hat dem Bundesrat bereits im Dezember 2023 signalisiert, dass es keiner weiteren Verlängerung zustimmen wird. 

Bei einem NEIN tritt das Covidgesetz NUR ein halbes Jahr früher ausser Kraft nämlich im Dezember 2023. SARS-CoV-2 bleibt unberechenbar. Es ist möglich, dass es das Gesetz oder einzelne Massnahmen davon wieder braucht. Ein Nein zu den Änderungen des Gesetzes würde die Möglichkeit von Bund und Kantonen einschränken, rasch auf eine allfällige Verschlechterung der Lage zu reagieren.

Darlehen, Garantien und Bürgschaften, die in Zusammenhang mit Härtefällen für eine Dauer von zehn Jahren gewährt worden sind, müssen bis Ende 2031 gültig bleiben. Diese Gültigkeit ist unabhängig von der Abstimmung am 18. Juni 2023. 

Die Maskenpflicht ist nicht über das Covid-Gesetz geregelt. Die Grundlage für die Maskenpflicht sei das Bundesgesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, das sogenannte Epidemien Gesetz (EpG) vom 28.09.2012. Artikel 2 EpG hat das Ziel, den «Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen». Bei der Verordnung jeglicher Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stützen sich Bundesrat und Kantone auf dieses Gesetz.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epedemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Dabei sollen die Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen. Mit Anfrage an den Bundesrat vom 7. März 2023 erhielt das Parlament die Antwort: Die aktuelle Planung sieht vor, dass die Vernehmlassung zur Revision des Epedemiengesetzes vor den Sommerferien 2023 eröffnet werden soll. Voraussetzung für diesen ambitiösen Zeitplan ist jedoch, dass die Ergebnisse der zahlreichen laufenden Covid-19-Evaluationen berücksichtigt werden können.

Die Forderungen der Wirtschaft in Bezug auf die Revision sind hier aufgelistet: Epidemiengesetz.pdf (economiesuisse.ch)

Die Einführung des revidierten EpG dürfte nicht vor 2026 erfolgen und Volk und Stände müssen über die Revision abstimmen. In dieser Zeit kann der Bundesrat, wenn die Situation es erfordert, Bestimmungen mittels Notrecht wieder einführen. Hierzu gilt der Artikel der Bundesverfassung: Gemäss Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV) kann der Bundesrat «unmittelbar gestützt auf auf diesen Artikel, Verordnungen oder Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.»